Mai
03. Mai 2012 13 Uhr
Diverse
Autonomie und Schutz, Fürsorge und Zwang, Inklusion und Exklusion - Bedeutung der UN-Konvention für die Sozialpsychiatrie
Im April 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Diese gilt auch für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung. Mit der Konvention wird bekräftigt, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung zusteht.
Wie stellt sich die Situation drei Jahre nach Ratifizierung dar und welches sind die drängendsten Probleme und Herausforderungen bei der Umsetzung der BRK für die Sozialpsychiatrie?
Für Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung sind vor allem die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention von besonderer Bedeutung, die als Persönlichkeitsrechte sowohl Freiheits- als auch Schutzrechte umfassen. Damit sind die Themen Zwangseinweisung und -unterbringung, Zwangsbehandlung und Fixierung angesprochen, die in den Ländergesetzen über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen oder im Betreuungsrecht geregelt sind.
Konkret stellen sich Fragen zur Veränderungsnotwendigkeit bestehender Rechtnormen, zur Umsetzung von Rechtsnormen in der Praxis sowie deren Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Tagung prüft kritisch, inwiefern Schutzrechte und Freiheitsrechte momentan sowohl ausreichend rechtlich alsauch tatsächlich umgesetzt sind. Welche Verpflichtungen gehen von der Inklusionsdebatte für die Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrie aus? Welche ethischen Regeln und Normen sind handlungsleitend und müssen ggf. neu gefasst werden?
Neben diesen juristischen und gesellschaftspolitischen Fragen geht es im Rahmen der Tagung jedoch auch darum, wie Dienste und Einrichtungen über methodische Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden, durch Behandlungsvereinbarungen, aufsuchende Kriseninterventionen, Krisenpläne sowie Qualitätsstandards zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen beitragen können. Auch die Praxis im Betreuungsverfahren wird thematisiert.
Die Gedanken der Selbstbestimmung und der Inklusion sind maßgeblich für die UN-Konvention. Der Grad der Inklusionlässt sich am Ausmaß der Selbstbestimmung und derTeilhabe in allen Lebensbereichen – Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Bildung etc. – bestimmen. In einer inklusiven Gesellschaft sehen und erleben sich alle Menschen – auch die mit höchsten Unterstützungs- bzw.Assistenzbedarfen – als Teil der Gesellschaft. Doch was heißt dies für uns alle und wie muss sich unsere Gesellschaft verändern, um Menschen, die bisher eher am Rande standen oder in der »Psychiatrie-Gemeinde« lebten und leben, in unserem Alltag willkommen zu heißen? Diesen Fragen gehen wir im Rahmen der diesjährigen Psychiatrie-Jahrestagung ebenfalls nach und laden Siedazu herzlich ein.
Bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württembergwird ein Antrag auf Akkreditierung als Fortbildung gestellt.
Das komplette Programm sowie alle Informationen zur Anmeldung finden Sie im Beiheft zur Jahrestagung.
Eintritt
Kosten: EUR 314,00 pro Person inkl. Unterkunft, Verpflegung & Tagungsgebühr Für Psychiatrie-Erfahrene wird ein Kontingent von 6 Plätzenkostenfrei zur Verfügung gestellt. Anmeldung bis spätestens 20.3.2012.
Veranstaltungsort
Am Rüppurrer Schloß 40
76199 Karlsruhe Anfahrt